Eine Krebserkrankung bremst einen zunächst aus und sorgt für Unsicherheiten – auch im Beruf. Die Sorge vor Kündigung oder Problemen aufgrund von längeren Abwesenheiten begleiten viele Patienten. Dabei ist auch die Frage nach der Offenheit in Bezug auf die Erkrankung von Relevanz. Prinzipiell müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nicht sagen, weshalb Sie eine längere Zeit krankgeschrieben sind. Je nach Verhältnis zu Chef und Kollegen kann es aber hilfreich sein, die Gründe dafür zu erwähnen, um Verständnis zu schaffen.

Dies ist allerdings kein Muss und sollte stets individuell entschieden werden. Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Details Ihrer Erkrankung mitzuteilen, da diese unter das Datenschutzgesetz fallen. Sollten Sie sich nach einer überstandenen Krebserkrankung irgendwo neu bewerben, so darf der Arbeitgeber Ihnen keine gesundheitlichen Fragen stellen, sofern sie nicht relevant für die Ausübung des Berufes sind. Sollte er dies dennoch tun, dürfen Sie offiziell lügen, denn solche Fragen sind unzulässig. Wenn Sie allerdings Teile der vorgesehenen Stelle aufgrund der Folgen der Krebserkrankung nicht ausführen können, sind Sie verpflichtet, dies Ihrem potenziellen Arbeitgeber mitzuteilen.

Sollten Sie sich Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen, so haben Sie die Möglichkeit, auf verschiedene Beratungsstellen in Kliniken, Reha-Anstalten oder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurückzugreifen. Grundsätzlich sind Sie die ersten 6 Wochen nach Krankschreibung seitens des Arbeitgebers abgesichert und erhalten Ihr Gehalt ganz normal weiter. Danach greift dann die Krankenkasse und zahlt Ihnen, je nach Vereinbarung, einen vordefinierten Teil Ihres Gehaltes. In Summe sind Sie so rund 78 Wochen finanziell abgesichert.

Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und andere Arznei dürfen im Übrigen nicht mehr als 2 % Ihres Bruttogehaltes übersteigen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/arbeiten-mit-krebs.php